
Am 15. Februar 1951 trat in Paris eine Konferenz über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zusammen. 75 Jahre ist das jetzt her, und bei Lichte betrachtet sind die Europäer bezogen auf ihre autonome Verteidigungsfähigkeit noch immer da, wo sie damals waren. Denn am 30. August 1954 scheiterte die EVG in der französischen Nationalversammlung und damit ausgerechnet in dem Land, das sie vorgeschlagen hatte. Das war der erste Rückschlag, dem bis heute etliche weitere folgten.
Das erste Scheitern war insoweit keine Katastrophe, als mit der am 4. April 1949 gegründeten NATO eine Alternative zur Verfügung stand und die sechs Gründungsmitglieder der EVG – Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien sowie die drei Beneluxstaaten - Mitglieder der Atlantischen Allianz waren beziehungsweise wurden.
Seither hat sich die weltpolitische Lage grundlegend geändert. Der eigentliche Gegner, dem die Europäer mit ihrer EVG die Stirn bieten wollten, die Sowjetunion, ist vor dreieinhalb Jahrzehnten implodiert. Der Rechtsnachfolger, die Russische Föderation, befindet sich seit Jahren auf Kriegskurs. Und die NATO steht immer wieder einmal, so auch jetzt, am Rande des Exitus.
In dieser Situation ist die Gründung einer autonomen Europäischen Verteidigungsgemeinschaft mehr denn je das Gebot der Stunde. Gelingen kann sie nur, wenn die inzwischen 27 Mitglieder der „Europäischen Union“, wie sie seit 1993 heißt, willens und in der Lage sind, ihrem gemeinsamen Haus endlich das von Anfang an fehlende tragfähige Fundament verpassen: eine Politische Gemeinschaft inklusive einer Verfassung.
Dass die Gründungseltern des integrierten Europa das nicht schafften, hatte eine Reihe von Gründen: Zum einen scheiterte mit der EVG auch die dort ursprünglich vorgesehene Politische Gemeinschaft. Zum anderen legte die gleichfalls seit 1951 vorangetriebene, 1957 dann institutionalisierte Europäische Wirtschafsgemeinschaft eine derart rasante Karriere hin, dass man die Politische Union schlicht aus dem Auge verlor.
Vor allem aber steht der Gründung einer Europäischen Politischen Union – seit dem ersten Tag und heute mehr denn je – die Weigerung der Mitgliedsstaaten im Weg, auf substantielle Teile ihrer nationalstaatlichen Souveränität zu verzichten. Das überrascht nicht, wenn man bedenkt, dass vor allem die ost- und südosteuropäischen Staaten seit den Neunzigerjahren auch deshalb der EU - und der NATO - beitreten wollten, weil sie darin eine Garantie ihrer ihre gerade errungene nationalstaatlichen Unabhängigkeit und Identität sahen.
Und so hatte der rudelweise Beitritt neuer Mitglieder schon bald zur Folge, dass die Gemeinschaft zu einem Selbstbedienungsladen partikularer nationaler Interessen sowohl der Neuankömmlinge als auch der Etablierten wurde. Jetzt rächte sich, dass die Europäische Union nie grundlegend reformiert worden ist, auch nicht in der Umbruchphase des Übergangs vom Kalten Krieg zu einer sogenannten Neuen Weltordnung. An die Errichtung einer Verteidigungsgemeinschaft und an das Einziehen des fehlenden politischen Fundaments, der Verfassung, war schon gar nicht zu denken.
Ich fand das schon an der Jahrtausendwende alarmierend. In einem erstmals 2003 erschienen Buch über Deutschlands Rückkehr auf die Weltbühne, das vom damaligen Außenminister Joscha Fischer in Berlin der Presse vorgestellt wurde, habe ich das so formuliert: Eine grundlegend reformierte „europäische Gemeinschaft muss in der Lage sein, gegebenenfalls aus eigener militärischer Kraft und in eigener politischer Verantwortung zu handeln und insbesondere innereuropäische Krisen und Konflikt aller Art … innereuropäisch zu lösen. Die Kraft hat sie.“
Heute muss ich sagen: Diese Kraft hatte sie vielleicht einmal. Die gerade auf der Münchener Sicherheitskonferenz vom Bundeskanzler geforderte „selbsttragenden, starken Pfeiler“ der Europäer innerhalb der NATO dürfte kaum eine Chance haben. Jedenfalls solange die Europäische Union selbst im Angesicht des Ukrainekriegs nicht die Kraft zu der seit Jahrzehnten ausstehenden, grundlegenden politischen Reform findet.